Gem. § 26 Abs. 3a MAVO können die Mitarbeiter/-innen bei Personalgesprächen einen MAV-Vertreter hinzuziehen. Aber bei welcher Art von Gesprächen ist dies möglich? Ist den MAV-Mitgliedern klar, welche Rolle und Aufgabe Ihnen in diesen Gesprächen zukommt? Und schätzen die Mitarbeiter/-innen die Unterstützung, die die MAV-Mitglieder in diesen Gesprächen leisten können, realistisch sein? Wurden Sie darüber informiert, was möglich und unmöglich ist?
Um diese Fragen u. a. soll es bei dieser Tagung gehen. Ein geregeltes Verfahre mit dem Dienstgeber im Rahmen des § 26 Abs. 3a MAVO wäre wünschenswert. Wie ein solches Verfahren aussehen könnte, soll auch während dieses Infotages exemplarisch erarbeitet werden.
03.12.2024 09:15 Uhr – 16:00 Uhr
Die Rolle der MAV im Dienstgeber-Mitarbeitergespräch gem. § 26 Abs. 3a MAVO
Informationstag für alle MAVenDozierende/r
- Markus Lingenauber